Nordrhein-Westfalen-Zeichen - Mit Erlass vom 01. Oktober 2009 (MBl.NRW. 2009 S. 530) ist das Nordrhein-Westfalen-Zeichen zur Verwendung durch Jedermann freigegeben worden.
Waffen

Informationen über die Airsoftwaffen

Auch wenn die allgemeinen Regeln und Klassen von Airsoftwaffen bekannt sein sollten, wird hier noch mal darauf hingewiesen. Benutzer von Airsofwaffen sind verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Derzeit kann man die Airsoftwaffen in drei Gruppen einteilen:

Gruppe 1:

Airsoftwaffen frei ab 18 Jahre (Energie >0,5 Joule und <7,5 Joule), diese sind mit einem F in einem Fünfeck gekennzeichnet.
Diese Waffen dürfen in Deutschland nur im Einzelfeuer betrieben werden. Dauerfeuer ist bei diesen Waffen in Deutschland verboten!


Gruppe 2:

Airsoftwaffen ab 3 Jahre (Energie <0,08 Joule).
Kennzeichnung: CE


Gruppe 3:

Airsoftwaffen ab 14 Jahre (Energie >0,08 Joule und <0,5 Joule).
Kennzeichnung: E < 0,5 Joule


Hinweise:

Nach dem aktuellen Waffengesetz ist das Führen dieser Waffen außerhalb befriedeten Besitztums und der eigenen 4-Wänden nicht erlaubt und das Schießen ist ebenfalls nur innerhalb des befriedeten Besitztums und auf Schießständen erlaubt. Der Transport ist erlaubt, wenn die Waffe sich in einem nicht Schuss- und zugriffsbereiten Zustand und in einem abschließbaren Behältnis, getrennt von der Munition, befindet. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bestimmtes Zubehör, was man immer wieder in Amerikanischen Actionfilmen zu sehen bekommt, wie Laserzielvorrichtungen und Lampen die an der Waffen angebracht sind bzw. angebracht werden können, sind in Deutschland verboten!
Auch das anbringen einer Taschenlampe mit Klebeband an der Waffe ist nicht erlaubt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Wenn man auf div. Bildern aus Deutschland solche Lampen und Zielvorrichtungen sehen kann, handelt es sich hierbei um Attrappen, die in Ihrer Funktion soweit beeinträchtigt wurden, dass man diese nicht mehr mit einfachen Mitteln und Werkzeugen in Betrieb nehmen kann. Kurz gesagt die Lampen und Laser sind außer Betrieb genommen worden und dienen nur noch zur reinen Dekoration!

Weiterhin müssen die Airsoftwaffen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
Es ist für die Aufbewahrung kein Waffenschrank oder Tresor von Nöten, es reicht aus die Waffen in einem Schrank oder einer Kommode, der mit einem funktionierenden Schloss abgeschlossen ist, unterzubringen. Normalerweise sollte es auch ausreichen, die Waffen im Futteral oder Waffenkoffer aufzubewahren, die mit einem kleinen Vorhängeschloss gesichert sind.

Der Begriff „Führen“ wird in der Rubrik „Rechtliches“ genauer erläutert.

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